Anträge auf ethische Einzelfallberatung - Verfahren
Bei Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Beachtung ethischer Werte in einer Einrichtung des Landeskrankenhauses (AöR) können sich die Patienten und Bewohner, deren Angehörigen und gesetzlichen Betreuer sowie die Mitarbeiter des Landeskrankenhauses (AöR) mit dem Antrag auf Beratung an das KEK wenden.
Der Antrag kann schriftlich mit dem rechts stehenden Antragsformular oder formlos (auch per E-Mail), in dringenden Fällen auch mündlich oder telefonisch gestellt werden.
Ansprechpartner ist jedes Mitglied des KEK der Einrichtung, in der sich das Problem stellt. Das angesprochene Mitglied klärt gegebenenfalls in Rückfrage mit dem Antragsteller die Fragestellung und lädt zur Beratung die örtlichen Mitglieder des KEK sowie die weiteren in die Beratung einzubeziehenden Personen ein.

