Landesrahmenvertrag zur sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen unterzeichnet

Pressemitteilung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Unterzeichnung LRV EGH

Copyright: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

Gruppenfoto Unterzeichnung LRV EGH

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Der Landesrahmenvertrag in der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung im Bereich soziale Teilhabe wurde heute von allen beteiligten Parteien unterzeichnet. Hierfür kamen die Vertreterinnen und Vertreter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Träger der Eingliederungshilfe und der Spitzenverbände der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Hauptsitz des LSJV in Mainz zusammen.

„Die Neufassung des Rahmenvertrags ist ein riesengroßer Schritt für die soziale Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderungen. Zukünftig wird – BTHG-gerecht – der Blickwinkel der Menschen mit Behinderungen insbesondere in den Bereichen Leistungsvereinbarung und Wirksamkeitsfeststellung deutlich mehr einfließen. Und der Alltag von Leistungserbringern und Kostenträgern wird von nun an von größerer Handlungs- und Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand geprägt sein“, sagte Detlef Placzek, Präsident des LSJV.

Das LSJV nimmt die Aufgabe des Landes als Träger der Eingliederungshilfe für die Menschen mit Behinderungen über 18 Jahren in Rheinland-Pfalz wahr. Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen oder davon bedrohte Menschen können Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, um die Folgen ihrer Beeinträchtigung möglichst zu überwinden und ihnen die Selbstbestimmung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. In Rheinland-Pfalz leben ca. 34.000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

Um die Erbringung und Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu regeln, verhandelt das LSJV gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und den Verbänden privater Anbieter, sowie dem Landeskrankenhaus und dem Pfalzklinikum einen Rahmenvertrag. Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wirkt bei den Verhandlungen mit.

„Der Rahmenvertrag bedeutet eine grundlegende Stärkung der sozialen Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Mein Dank gilt allen Akteurinnen und Akteuren auf beiden Verhandlungsseiten, die dieses wegweisende Ergebnis unter nicht leichten Rahmenbedingungen möglich gemacht haben“, betonte Regine Schuster, Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V..

Mit der Neufassung des Rahmenvertrags werden verbindliche Regelungen für den Bereich der sozialen Teilhabe vereinbart. Dies sind die zentralen Neuerungen:

  • Die vereinbarten Hilfen werden personenzentriert angeboten und das Mitsprache-recht für Menschen mit Behinderungen über 18 Jahren wird an mehreren Stellen deutlich gestärkt.
  • Erstmalige landesweite Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für alle Angebote ermöglichen mehr Klarheit und Verwaltungsvereinfachung für Land, Kommunen und Leistungserbringer.
  • Zukünftig müssen die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen den Erhalt ihrer Leistungen bestätigen.
  • Da es bundesweit kein einheitliches Verfahren gibt, wurde eine eigene Wirksamkeitsbetrachtung für Rheinland-Pfalz entwickelt. Diese wird mit dem Instrument der Befragung in Verantwortung des Leistungserbringers durchgeführt, unter Einbezug der Interessenvertretungen und der Kommunen. Die Befragung soll zunächst für den Bereich Soziale Teilhabe im Jahr 2024 durchgeführt und anschließend die Ergebnisse dem LSJV als Träger der Eingliederungshilfe vorgelegt wer-den. Mit diesem Verfahren sollen die Wirksamkeit der Eingliederungshilfe mess-bar gemacht und neue Impulse für die Qualitätssicherung abgeleitet werden. Das kommt den betroffenen Menschen unmittelbar zugute.

Der Landesrahmenvertrag wurde auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vereinbart. Das BTHG, das seit 2017 schrittweise in Kraft tritt, hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Pro Jahr stehen etwa 1,15 Mrd. Euro für die Leistungsvergütung der Eingliederungshilfe im Haushalt des Landes zur Verfügung.

Verantwortlich (i.S.d.P.) Laura Acksteiner - Pressesprecherin - Telefon 06131 967-308 - Telefax 06131 967-353 - pressestelle@lsjv.rlp.de - Rheinallee 97-101 - 55118 Mainz

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