Tagesstätte und KIS-Stelle Bad Kreuznach als Mitorganisatoren aktiv dabei
Einrichtung unterstützt europäischen Protesttag für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung in Bad Kreuznach
Am 9. Mai endete mit einem großen Event auf dem Kornmarkt eine ganze Woche voller Veranstaltungen rund um den Europäischen Protesttag für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung am 5. Mai. Durch die deutschlandweiten Proteste und Aktionen wurde auf die Unterschiede zwischen geltendem Recht und der aktuellen Lebenswirklichkeit Behinderter aufmerksam gemacht. Obwohl die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung seit 2009 durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht ist, wird der Fortschritt in der Selbsthilfe noch immer als sehr langsam wahrgenommen.
Zu den Mitorganisierenden der Protestwoche in Bad Kreuznach zählte auch die Tagesstätte der Rheinhessen-Fachklinik Alzey sowie die Kontakt- und Informationsstelle Bad Kreuznach mit jeweils einem eigenen Stand. Damit wolle man auf sich aufmerksam machen, den Bekanntheitsgrad in der Region erhöhen, sagte Diplom-Sozialpädagogin Mona Klavius. Sie erläuterte, psychisch kranke Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht arbeiten können, „können zu uns kommen“ und vor Ort eine Tagesstruktur erfahren und Kontakte zu anderen Menschen knüpfen. Darüber hinaus bietet die Tagesstätte ambulante Betreuung. Im Team arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie Pflegefachkräfte.
An einem zweiten Stand auf dem Kornmarkt war die Kontakt- und Informationsstelle (KIS) Bad Kreuznach vertreten. Auch sie gehört zum Bereich Fördern I Wohnen I Pflegen - Gemeindepsychiatrie der Rheinhessen-Fachklinik Alzey. Die KIS ist ein unverbindlicher Treffpunkt, in dem Unterstützung suchende Erwachsene Beratung finden. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, dass Klientinnen und Klienten einen Teil der Freizeit dort verbringen und tagesstrukturierende Maßnahmen nutzen.
Protesttag seit 1992
Der Protesttag wurde 1992 von der „Interessenvertretung Selbstbestimmt leben in Deutschland" ins Leben gerufen. Zunächst verfolgte die Behindertenvertretung nach US-Vorbild mit öffentlichen Protesten eine rechtliche Gleichstellung als eines ihrer Hauptziele. Heute soll vor allem auf Diskriminierung und fehlende Inklusion aufmerksam gemacht werden. Laut dem Rat der Europäischen Union fühlt sich jede zweite in der EU lebende Person mit Behinderung diskriminiert. EU-weit sind Menschen mit Behinderungen 50 Prozent stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.
Menschen mit Behinderungen werden aus Sicht von Wohlfahrtverbänden auch in Deutschland in vielem ausgegrenzt und diskriminiert. Beispiel Bildungsbereich: "Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der diskriminierungsfreie Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in Deutschland de facto verwehrt", urteilte das in Berlin ansässige Institut für Menschenrechte, das als nationale Menschenrechtsinstitution auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen arbeitet.
Mehr als 300.000 arbeiten in Behindertenwerkstätten
Mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen (Quelle: rehadat-statistik.de) arbeiteten 2024 in speziellen Werkstätten abseits des ersten Arbeitsmarkts. Solche Werkstätten bieten Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder eine Möglichkeit zur Ausübung einer Tätigkeit. Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis; das heißt, die dortigen Beschäftigten sind nach Gesetzeslage keine regulären Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Daher sind die Beschäftigten in den Werkstätten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.
Barrierefreiheit Voraussetzung für selbstbestimmtes Leben
Noch immer haben Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen - vieles ist nicht barrierefrei. Den Begriff "Barrierefreiheit" definiert die „Aktion Mensch“ so: Orte und Angebote sind so gestaltet, dass alle Menschen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Das bedeutet, dass auch Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ohne zusätzlichen Aufwand ein Gebäude aufsuchen, an ihrem Arbeitsplatz arbeiten, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, an Freizeitaktivitäten teilnehmen oder digitale Dienstleistungen nutzen können. Barrierefreiheit ist somit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung und die gleichberechtigte Teilhabe im Alltag, an gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen.
UN-Behindertenrechtskonvention - keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte
Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindlich. Eine sehr wichtige Aussage dazu (Quelle: bundesregierung.de): Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte, sondern sie benennt konkret die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Um sie umzusetzen, rief die Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan ins Leben. Dieser fasst die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung in einer Gesamtstrategie zusammen. In der gesamten EU trat die Konvention im Januar 2011 in Kraft. Doch noch immer werden Menschen mit Behinderungen in Europa in vielen Bereichen benachteiligt. Nach Angaben des Rats der Europäischen Union fühlt sich jede zweite in der EU lebende Person mit Behinderung diskriminiert. Menschen mit Behinderungen sind demnach EU-weit 50 Prozent stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Und sie berichten viermal häufiger "über Lücken in der medizinischen Versorgung".
2016 verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz. Es soll die Teilhabe am Arbeitsleben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken – etwa durch verstärkte Eingliederungshilfe. Expertinnen und Experten sehen in diversen Bereichen dennoch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Umso wichtiger scheint es also zu sein, dass Protesttage weiterhin stattfinden und auf die Belange beeinträchtigter Menschen aufmerksam machen.
