Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Digitalisierungsprojekte

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) und der damit verbundenen Umsetzung der Fördertatbestände nach § 19 Abs. 1 Satz 1 KHSFV beabsichtigt das Landeskrankenhaus (AöR) die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung voranzutreiben. 

Dabei wurden im Landeskrankenhaus (AöR) folgende Fördertatbestände beantragt:

  • Fördertatbestand 2: Patientenportale
  • Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
  • Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung
  • Fördertatbestand 9: Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotik-basierter Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
  • Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit

Zur LKH-weiten Umsetzung der genannten Fördertatbestände wurden einzelne Projekte initiiert und Fördermittel in Höhe von insgesamt 8,6 Mio. Euro zugesichert. Neben vielen internen Vorhaben, wurden auch trägerübergreifende Projekte mit anderen Kliniken und Krankenhäusern verabschiedet, wie beispielsweise die Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform in Rheinland-Pfalz (Fördertatbestand Nr. 9). 

Als landesspezifische Umsetzungsfrist für die beantragten Vorhaben gilt in Rheinland-Pfalz der 31.12.2025.

Ihre Ansprechpartnerin

Carolin Beeck
Projektmanagerin
Stabsstelle IT-Projekte und Krankenhausmanagement

c.beeck@rmf.landeskrankenhaus.de