Mittwochsfortbildung - Rehabilitation nach dem Krankenhaus – Welche Kriterien liegen einer sozialmedizinischen Beurteilung zugrunde?

Mittwochsfortbildung Rheinhessen-Fachklinik Alzey

Referenten: Reinhilde Tillmann, Leitende Ärztin des ÄD Agenturverbundes RPS-Mainz von der Agentur für Arbeit und Dr. med. Frank Matthias Rudolph, Chefarzt der Abteilung für Psychosomatik und Ärztlicher Direktor der Mittelrhein-Klinik

Ob im Einzelfall eine berufliche Rehabilitation, eine sogenannte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, ein sinnvolles Instrument darstellt, um eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern, stellen Ärztliche Dienste mittels sozialmedizinischer Begutachtungen fest. Welche Kriterien diesen Begutachtungen zugrunde liegen, wird Dr. Reinhilde Tillmann in dieser Mittwochsfortbildung beleuchten. Die Ärztlichen Dienste der Kostenträger benötigen für ihre Beurteilung wichtige Informationen aus dem Entlassungsbericht, um eine für den/ die Patient:in passende Entscheidung treffen zu können. Daher gilt der Entlassungsbericht als wesentliche Entscheidungsgrundlage, um anhand der darin beschriebenen Funktionseinschränkungen einen möglichen Rehabedarf und die Rehafähigkeit festzustellen.

Dr. Frank Matthias Rudolph wird zum Thema "Psychosomatische Rehabilitation am Beispiel der Mittelrhein-Klinik" referieren. Dabei wird er den Weg in die Rehabilitation aufzeigen - inklusive der zu umschiffenden Stolpersteine. Außerdem zeigt er das Vorgehen innerhalb der Psychosomatischen Rehabilitation - das macht es den Zuhörern sehr anschaulich, für welches Patientenklientel eine Reha passend wäre.

Die Veranstaltung wird unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Corona-Bestimmungen durchgeführt. Die Akkreditierung bei der Bezirksärztekammer wird beantragt. Es ist keine vorherige Anmeldung für die Veranstaltung erforderlich.