Forensische Psychiatrie

Die Behandlung in der forensischen Psychiatrie erfolgt auf der Grundlage des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz und dient der Besserung und Sicherung der Patienten. Alle Therapiemaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Patienten zu resozialisieren und mit dem größtmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu verbinden.

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