Forensische Psychiatrie
Die Behandlung in der forensischen Psychiatrie erfolgt auf der Grundlage des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz und dient der Besserung und Sicherung der Patienten. Alle Therapiemaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Patienten zu resozialisieren und mit dem größtmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu verbinden.