Finanzen

Durch die Schaffung eines einrichtungsübergreifenden Finanz- und Rechnungswesens wird schrittweise eine Vereinheitlichung der Arbeit der in den Einrichtungen des Landeskrankenhauses angesiedelten und den Verwaltungsdirektoren unterstellten Abteilungen Finanz- und Rechnungswesen erreicht. Die angestrebte Vereinheitlichung erstreckt sich neben der Finanzbuchhaltung auch auf den Bereich des Rechnungswesens u.a. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Vorbereitung und Erstellung der Pflegesatzunterlagen nach BPflV (Bundespflegesatzverordnung) und KHEntgG (Krankenhausentgeldgesetz).

Neben der einheitlichen Anwendung der KHBV (Krankenhausbuchführungsverordnung) wird eine stringente Anwendung der einrichtungsübergreifenden Kontenpläne und Kostenstellenpläne umgesetzt, um eine aussagefähige und vergleichbare Abbildung aller Vorgänge zu gewährleisten.

Die Sicherstellung dieser einheitlichen Abbildung bildet die Voraussetzung für ein landeskrankenhausweites einheitliches Berichtswesen zur effizienten Aufstellung, Vergleichbarkeit und Prüfung der Jahresabschlüsse der Einrichtungen des Landeskrankenhauses (AöR).

Das Referat für Krankenhausfinanzierung und Pflegesatzrecht versteht sich als Dienstleistungsreferat für die Geschäftsleitung und die kaufmännischen Leitungen der Einrichtungen des Landeskrankenhauses.

Aufgabenstellung des Referats ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Rechnungswesen sowie dem Medizincontrolling die Entgelt- und Pflegesatzverhandlungen in den verschiedenen Leistungssparten und Rechtsbereichen für die Geschäftsleitung vorzubereiten, die entsprechenden Verhandlungen zu begleiten und teilweise eigenständig zu führen. Das Referat deckt neben den klassischen Rechtsbereichen (KHEntgG, BPflV) auch die Rechtsbereiche des SGB V, SGB IX und SGB XI ab.

Uwe Fischer
Uwe Fischer
Leiter Referat für Krankenhausfinanzierung und Pflegesatzrecht

Tel.: 02632 407-5346

Fax: 02632 407-5827

u.fischer@landeskrankenhaus.de

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