Lieferkette & Sorgfalt

Unsere Verantwortung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 01.01.2023 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeiter:innen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Ab dem 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Wir im Landeskrankenhaus (AöR) bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und unterstützen diese.

Unsere Aufgaben als Unternehmen

Wir sehen unsere Sorgfaltspflichten als Unternehmen bezogen auf den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln unserer Vertragspartner sowie das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

  • Fortlaufende Dokumentationspflicht
  • Jährliche öffentliche Berichterstattung
  • Verankerung in maßgeblichen Geschäftsabläufen
  • Complianceverantwortlichkeiten, Menschenrechtsbeauftragter
  • Grundsatzerklärung
  • Beschwerdeverfahren
  • Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken
  • Mitteilung der Ergebnisse intern
  • geeignete Beschaffungsstrategien & Einkaufspraktiken
  • Schulungen & Kontrollmaßnahmen
  • Verankerung gegenüber den unmittelbaren Zulieferern
  • Interne Sanktionsmechanismen zur sofortigen Beendigung
  • Konzept zur Beendigung und Minimierung bei direkten Zulieferern
  • Jährliche und anlassbezogene Evaluation

Unser Beschwerdeverfahren

Alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen des Landeskrankenhauses (AöR) sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. Alle Hinweise können anonym oder vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Zum Meldesystem (osapiens HUB öffnet in neuem Tab)

Ihre Ansprechpartnerin

Nathaly Laux
Referentin für Rechtsangelegenheiten & Menschenrechtsbeauftragte

n.laux@landeskrankenhaus.de