Frühförderung

Wenn Ihr Kind jünger als 7 Jahre alt ist und bei ihm eine Entwicklungsstörung besteht, hat Ihr Kind ein Anrecht auf eine pädagogische und psychologische Frühförderung. Die Frühförderung wird je nach Problemlage von den Sozialämtern oder Jugendämtern finanziert. 

Das Sozialpädiatrische Zentrum Mainz ist zuständig für die Stadt Mainz, den Landkreis Mainz-Bingen und Teile des Landkreises Alzey-Worms.

Die Frühförderung wird durch regelmäßige Arzttermine begleitet. Anhand von Verlaufskontrollen wird über Modifikationen, Ergänzungen oder Beendigung der Therapie entschieden.

Die Arbeit des KiNZ findet ihre Fortführung in der Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, Kindergärten, Schulen sowie Fördereinrichtungen und der Montessori-Kindertagesstätte Nepomuk.

Frühförderstelle Mainz

Im Mittelpunkt der Frühförderung steht für uns ein ganzheitliches und systemisches Arbeiten. Die spielerische Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt bildet dabei die Grundlage.

Die drei Säulen der Frühförderung: 

  1. Direkte Entwicklungsförderung und Begleitung des Kindes
  2. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern als wichtigste Bezugspersonen
  3. Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, zum Beispiel Kindertagesstätten, Integrationskräfte und andere Therapeuten

Wir unterstützen Ihr Kind in den Bereichen

  • Sprache und Kommunikation
  • Bewegung und Wahrnehmung
  • Sozialverhalten
  • Aufmerksamkeit und Lernen

Hierfür nutzen wir individuell auf das Kind angepasste heilpädagogische Methoden und Konzepte. 

Uns ist eine wertschätzende, respektvolle, empathische und ressourcenorientierte Haltung den Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen gegenüber wichtig. Daher bilden Dialog und Beziehung eine selbstverständliche Grundlage unserer Arbeit. 
 

Das Team der Frühförderstelle Mainz besteht in erster Linie aus Heilpädagogen und Erziehungswissenschaftlern.

Wir sind zuständig für Kinder und Familien aus den Einzugsgebieten der Stadt Mainz sowie der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms.

Die Anmeldung zur Frühförderung erfolgt immer durch den zuständigen Arzt unserer Institutsambulanz. Einen entsprechenden Termin erhalten Sie von unserer Anmeldung nach Ausfüllen des Erstfragebogens.

Die Frühförderung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sondern wird je nach Problemlage von den Sozialämtern oder Jugendämtern finanziert. Die Frühförderung stellt ein gesetzlich geregeltes Recht auf Eingliederungshilfe dar (§46 SGB IX bzw. §35a SGB VIII).

Ihre Ansprechpartner

Frank Kowalzik
Dr. Frank Kowalzik
Chefarzt Kinderneurologie und Sozialpädiatrie

Tel.: 06131 378-12151

Fax: 06131 378-2810

sekretariat-kinz@rfk.landeskrankenhaus.de