Ambulante psychiatrische Pflege
Die ambulante psychiatrische Pflege ist ein gemeindeorientiertes Versorgungsangebot. Sie unterstützt den psychisch kranken Menschen in seinem Lebensumfeld und gewährleistet damit seine soziale Integration.
Eine ambulante psychiatrische Pflege kann wiederkehrende stationäre Klinikaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Auch der für die Patienten sehr belastende Wechsel von psychiatrischen Diensten soll durch das integrierte Angebot der ambulanten psychiatrischen Pflege vermieden werden.
Die ambulante psychiatrische Pflege ist aufsuchend tätig und damit Verbindungsglied zwischen Beratungsstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, betreutem Wohnen und anderen psychosozialen Diensten und Angeboten in der Gemeinde. Die Häufigkeit der Besuche orientiert sich an dem Bedarf der Patienten und kann von mehrmals täglich bis einmal monatlich variieren.
Aufgaben der ambulanten psychiatrischen Pflege
- Der Aufbau einer professionellen Beziehung zum Patienten.
- Feststellen, beobachten und dokumentieren des Hilfebedarfs der Patienten und deren Entwicklung.
- Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen (Ernährung, Körperpflege, Einkauf, Arztbesuch).
- Schaffung einer stützenden Tagesstruktur.
- Wahrnehmung und Beobachtung des Krankheitszustandes und der Krankheitsentwicklung.
- Unterstützung der ärztlichen Behandlung.
- Stützen der eigenen Verantwortlichkeit der Patienten im Krankheitsprozess.
- Förderung eines bewussten, aktiven Umganges mit der Krankheit, durch Information und Beratung (Edukation).
- Erkennen von Krisensituationen.
- Frühzeitige Krisenintervention (engmaschige Betreuungs- und Gesprächsangebote, Entspannungsübungen).
- Einbeziehung der Angehörigen durch Beratung.
- Koordination und Vermittlung von Hilfen.
- Förderung der Compliance für den eigenverantwortlichen Umgang mit Medikamenten.
- Förderung sozialer Kompetenzen
Das Angebot ist geeignet für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die Zuhause leben und Beratung und Hilfe benötigen.
Ambulante psychiatrische Pflege kann vom niedergelassenen Facharzt und (bei Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose) vom Hausarzt verordnet werden.