Berufliche Integrationsmaßnahme

Menschen, die wegen einer psychischen Beeinträchtigung einer besonderen beruflichen Eingliederung bedürfen, unterstützt die Rheinhessen-Fachklinik Alzey mit beruflichen Integrationsmaßnahmen. Die Maßnahmen sind geeignet für Personen, die volljährig sind und möglichst über einen Hauptschulabschluss verfügen. Sie müssen einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung haben.

Die beruflichen Integrationsmaßnahmen zielen darauf ab, die Teilnehmer zu einer (Wieder-) Aufnahme einer Beschäftigung (in Einzelfällen auch einer Ausbildung) zu befähigen. Hierzu werden die individuellen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten eruiert und im Verlauf der Maßnahmen erweitert und angepasst.

Wie ist eine Teilnahme möglich?

Die Anerkennung von der Agentur für Arbeit / von der Rentenversicherung ist vor Beginn der Schulungsmaßnahme notwendig. Ein Informationsgespräch über unsere berufliche Integrationsmaßnahme ist jederzeit vereinbar.

Etwaige Lehrgangskosten werden von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung an den Träger erstattet. Die Teilnehmer können als Rehabilitanten Übergangsgeld oder vergleichbare Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherung erhalten. Lernmittel und Fahrtkosten werden erstattet.

Ein Schulungsvertrag über 12 Monate wird mit dem Träger der Schulungsmaßnahme abgeschlossen. Der Schulungsbeginn ist zum Monatsanfang. Das Integrationsangebot in Vollzeitform beträgt an vier Tagen in der Woche je acht Stunden, an einem Tag vier Stunden. In Absprache mit der Agentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherung ist auch eine Teilzeitform möglich.

Inhalte der Schulungsmaßnahme

Inhalte: Arbeitslehre, Lernmethodik und Arbeitstechnik, Gesellschaftskunde, Deutsch, Englisch, Mathematik, PC-Programme, Gesundheitslehre, Krankheitsaufklärung, Konzentrations- und soziales Kompetenztraining

Praktika in Betrieben des regionalen Arbeitsmarktes im Teilzeitumfang, wahlweise in zwei Bereichen für je zwei Monate bzw. in einem Bereich für vier Monate. Betreuung im Betrieb und Teilnahme an Maßnahmenangeboten in der restlichen Zeit.

Praktikum in einem Betrieb mit dem Ziel der Übernahme im Umfang der zukünftigen Beschäftigungszeit an vier Tagen in der Woche. Weiterhin wöchentliche Begleitung und Betreuung im Betrieb, an einem Tag Teilnahme an Angeboten der Maßnahme.

In allen Modulen erfolgt eine sozialpädagogische und psychologische Beratung und Betreuung in Form von Einzel- und Gruppengesprächen.

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