FAQ - Häufige Fragen & Antworten zur aktuellen Entwicklung

Das Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts, AöR) sucht einen neuen Träger, weil die im Dezember 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Krankenhausreform die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, und damit auch für den Betrieb des GZG, grundlegend verändert. Nach dieser Reform müssen Träger künftig Leistungsgruppen beim zuständigen Ministerium (in Rheinland-Pfalz dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit) beantragen, das die Voraussetzungen für die Zuweisung der Leistungsgruppe unter bestimmten Kriterien prüft. Hierbei geht es unter anderem um sinnvolle Konzentration und Standardisierung von Leistungen zur Sicherstellung der Qualität der Versorgung. Das Landeskrankenhaus ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie und betreibt das GZG als solitäres somatisches Haus.

Die Wahrscheinlichkeit für das Beibehalten der bisherigen Leistungsgruppen des GZG in einem somatischen Krankenhausverbund erscheint also grundsätzlich höher als im Landeskrankenhaus. Umgekehrt ist nicht auszuschließen, dass bisherige Leistungsgruppen vor Ort entfallen, wenn das GZG beim Landeskrankenhaus verbleibt. Es kommt hinzu, dass ein Träger somatischer Ausrichtung eine höhere Personalkapazität bezüglich der somatischen Fächer hat, als das Landeskrankenhaus, das wegen seiner einzigartigen Ausrichtung nicht über einen „Personalpool“ in solchen Fächern verfügt. Die Weichen zum langfristigen Erhalt des Gesundheitsstandortes sollen vor dem Hintergrund der Krankenhausreform frühzeitig gestellt werden.

Hinweis: Die Bezeichnung „somatisch“ wird in der medizinischen Fachsprache gebraucht, um körperliche oder organische von psychischen Krankheiten und so genannten funktionellen Beschwerden abzugrenzen.

Nein, das ist nicht der ausschlaggebende Grund. Entscheidend ist, dass sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert haben. 

Ein anderer Träger, der somatisch ausgerichtet ist, ist möglicherweise besser geeignet, die bisherigen Leistungen vor dem Hintergrund der Krankenhausreform anzubieten als das Landeskrankenhaus, dessen Grundausrichtung psychiatrischer Natur ist. Insofern erhöht ein Verkauf nach Einschätzung des Landeskrankenhauses die Wahrscheinlichkeit, dass die Grundausrichtung des GZG zu Gunsten der Bevölkerung beibehalten werden kann.

Das GZG ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung, das den sogenannten Sicherstellungszuschlag erhält, weil es nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundeszuschusses (G-BA) „bedarfsnotwendig“ ist. Mit Sicherstellungszuschlägen werden in der Bundesrepublik Deutschland Krankenhäuser finanziell unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die aber aufgrund der geringen Fallzahlen die relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können.

Seit der Ankündigung des Verkaufs Mitte März 2025 ist im GZG über das normale Maß hinaus keine erhöhte Fluktuation des Personals festzustellen. Vereinzelt verlassen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GZG, weil sich ihnen an anderer Stelle gute Perspektiven bieten. Die meisten betonen allerdings, dass dies nichts mit dem beabsichtigten Trägerwechsel zu tun habe. Abwanderung gab es auch vorher in einem bestimmten Umfang, so wie dies bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage bei nahezu jedem Unternehmen der Fall ist.

Eine verpflichtende Zertifizierung für Stroke Unit-Einheiten gibt es nicht. Der Landeskrankenhausplan definiert jedoch detaillierte Qualitätsanforderungen, die wir in all unseren Einrichtungen, welche eine Schlaganfallversorgung anbieten (Gesundheitszentrum Glantal, Rheinhessen-Fachklinik Alzey, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach), erfüllen.

Krankenhäuser als Unternehmen werden auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt, um die medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen. Dies gilt sowohl für einen potentiellen Übernehmer wie auch für das abgebende Landeskrankenhaus. Nach dem Landeskrankenhauserrichtungsgesetz (LKErG) ist das Landeskrankenhaus (AöR) nach kaufmännischen Grundsätzen und den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung zu führen. Dies überprüft regelmäßig der Rechnungshof Rheinland-Pfalz.

Der Hintergrund ist, dass sich die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, und damit auch für das Betreiben des GZG, grundlegend verändert haben, insbesondere durch die aktuelle Krankenhausreform (siehe oben).

Nein. Die seinerzeit getätigten Investitionen zum Bau des GZG stammten aus zwei Quellen: Einerseits den Fördermitteln des Landes, andererseits den Eigenmitteln des Landeskrankenhauses (AöR). Das Land ist bereit, die Fördermittel für das GZG „stehen zu lassen“, wenn ein neuer Betreiber ein gutes Konzept zur Fortführung vor dem Hintergrund der Krankenhausreform vorlegen kann.

Es gibt eine Auswahl von Interessenten, deren Bewerbungen geprüft werden.

Das GZG ist nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bedarfsnotwendig. Aus diesem Grund erhält das Haus auch einen jährlichen Sicherstellungszuschlag. Die Kriterien für die Bedarfsnotwendigkeit ändern sich nicht dadurch, dass ein Wechsel des GZG aus dem Trägerverbund des Landeskrankenhauses (AöR) zu einem neuen Krankenhausverbund erfolgt.

Ein Übernehmer des GZG tritt nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Nein, sowohl das Landeskrankenhaus (AöR) als auch die Landesregierung haben im Landkreis und der Stadt Bad Kreuznach insbesondere in den vergangenen zehn Jahren bewiesen, dass sie in hohem Maße Verantwortung übernehmen. Deutlich wurde dies vor allem durch die Neuerrichtung des GZG, zum anderen aber auch durch das Betreiben der Geriatrischen Fachklinik und der Klinik Viktoriastift in der Stadt Bad Kreuznach. Land und Landeskrankenhaus (AöR) haben in den vergangenen zehn Jahren rund 80 Millionen Euro in die Region investiert, das Landeskrankenhaus (AöR) hat davon mehr als 40 Prozent Investitionskosten getragen. Zudem wurden viele Arbeitsplätze in einer eher strukturschwachen Region geschaffen und eine Pflegeschule errichtet. Die heutige Suche nach einem neuen Träger für das GZG ist weiterhin Ausdruck dieses hohen Verantwortungsbewusstseins: Die Weichen zum langfristigen Erhalt des Gesundheitsstandortes sollen vor dem Hintergrund der Krankenhausreform frühzeitig gestellt werden.

Das Landeskrankenhaus hat wiederholt und proaktiv Pressegespräche geführt, um Sinn und Zweck sowie Motivation für das Vorhaben transparent darzustellen. Zudem wurden Pressemitteilungen veröffentlicht, Mitarbeiterversammlungen abgehalten, in unternehmensinternen Kanälen informiert, Sprechstunden angeboten und Schreiben an Mitarbeitende verfasst. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die jederzeitige Bereitschaft für Gespräche besteht. Umgekehrt musste das Landeskrankenhaus (AöR) wiederholt feststellen, dass nicht mit ihm, sondern über es öffentlich gesprochen wurde. Dies ist vor dem Hintergrund der ständigen Gesprächsbereitschaft bedauerlich.

Die Verhandlungen über einen Trägerwechsel sollen nach dem sehr ambitionierten Zeitplan zur Sommerpause beendet werden. Ein möglicher Trägerwechsel wird dann für den Jahreswechsel 2025/2026 angestrebt.

Bei der Auswahl des Trägers werden nur Anbieter berücksichtigt, die sich nachhaltig zu einer Versorgung im Interesse der Bevölkerung und der lokalen Anforderungen verpflichten und bekennen. Das Landeskrankenhaus legt mit seinem Aufsichtsrat höchsten Wert darauf, nur seriöse Anbieter zu berücksichtigen.

Das Sprachheilzentrum verbleibt im Landeskrankenhaus, da es sich in den Kernversorgungsauftrag des Unternehmens einfügt.

Wenn Verpflichtungen nicht erfüllt werden, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ist durch das SGB V geregelt.

Darauf wird das Landeskrankenhaus im Rahmen der Verhandlungen in besonderem Maße achten.

Unser Ziel ist es, dass der Standort nachhaltig gesichert wird, weshalb wir auch einen erfahrenen Träger in diesem Bereich suchen.

Der neue Träger muss Expertise in der somatischen Grundversorgung mitbringen und gleichzeitig den Versorgungsbedarfen einer ländlichen Region gerecht werden. Langjährige Erfahrung in der Regelversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung. 

Seit 2014 gab es immer einmal wieder Fallzahlsteigerungen. Diese konnten jedoch nie für eine dauerhafte Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation sorgen. Außerdem führen die veränderten Rahmenbedingungen dazu, dass eine nachhaltige Steigerung und Aufrechterhaltung des aktuellen Leistungsangebotes nicht ohne Weiteres gesichert werden kann.