Aufnahme und Reha-Antrag

Informationen zum Reha-Antrag und zur Aufnahme in der Kinder- und Jugend-Reha

In der Klinik Viktoriastift werden in der Regel Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren behandelt. Bei entsprechender Indikation und in Absprache mit dem behandelnden Arzt, der Familie und dem Leistungsträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) werden auch jüngere Kinder oder junge Erwachsene aufgenommen (entsprechend den Empfehlungen der "Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin"). 

Folgend erhalten Sie alle wichtigen Information zum Stellen eines Reha-Antrags, sowie die notwendigen Reha-Antragsformulare für die Renten- und Krankenversicherung.

Die wichtigsten Fragen rund um die Kinder- und Jugend-Reha

Voraussetzung für eine stationäre Rehabilitation ist das Vorliegen einer chronischen, beziehungsweise chronisch-rezidivierenden Gesundheitsstörung. Häufig ergeben sich aus dieser Störung folgende oder davon unabhängige weitere Gesundheitsstörungen, die unbedingt (für ein Rehabilitationsverfahren) mit erwähnt werden müssen.

Die Kosten übernimmt der Leistungsträger. Dies kann unter anderem die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder ein Sozialhilfeträger sein. Die Aufnahme kann als Vorsorgemaßnahme (stationär nach § 23 SGB V) oder als Rehabilitationsmaßnahme (stationär nach § 31 SBG VI und § 40 SBG V) erfolgen. Dabei ist auch die stationäre Aufnahme von Kindern mit Begleitperson möglich. Eine Zuzahlung ist bei Kindern und Jugendlichen nicht notwendig.

In der Regel dauert der Aufenthalt in der Klinik mindestens 28 Tage. Werden Konzepte zur Verhaltensmodifikation (Krankheitsbewältigung, angemessenes Gesundheitsverhalten, etc) erarbeitet, ist von 42 Tagen Aufenthalt in unserer Klinik auszugehen. Diese Angaben richtigen sich nach den gültigen Empfehlungen des VdR für die Rentenversicherungen und der BAR für die Krankenkassen.

Ihr behandelnder Arzt berät Sie dazu, bei welchem Leistungsträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) Sie den Antrag stellen sollten. Wenn Sie dies wissen, können Sie die passenden Anträge ausdrucken und gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen. Dann reichen Sie diesen Antrag entweder bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger ein. 

Privat-Patienten, ebenso ein Teil der Angestellten des öffentlichen Dienstes oder Beamte, müssen entsprechend der Beihilfeordnung einen Antrag auf Bewilligung eines stationären Aufenthaltes selbst stellen. Auch hierbei kann der behandelnde Arzt behilflich sein.

Die klare Formulierung von Zielen für die Rehabilitation ist (für eine Bewilligung) sehr wichtig. 
Beispiele für mögliche Formulierungen

  • Herausnahme aus der Situation, die zu Hause zu problematischen Interaktionen geführt hat
  • Schulung 
  • Verhaltensbeobachtung und Verhaltensmodifikation in alltagsnaher Situation
  • Training: Krankengymnastik, Ergotherapie, Sport, Selbständigkeitsförderung
  • Förderung der Krankheitsbewältigung
  • Förderung eines angemessenen Gesundheitsverhaltens
  • Entspannungstraining
  • Selbständigkeitstraining bezogen auf den Umgang mit der Krankheit, bezogen auf bestimmte Entwicklungsaspekte (die hierbei dann aufgeführt werden müssen)

Für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen kann von vornherein ein Zeitraum von sechs Wochen beantragt und bewilligt werden, wenn dies erfahrungsgemäß aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Vor allem bei jüngeren Kindern kann es sinnvoll sein, dass sie ein Elternteil in die Reha begleitet. Die Kosten, die hierdurch entstehen, können ebenfalls vom Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung) getragen werden. Bitte beachten Sie, dass auch diese Bewilligung seitens des Kostenträgers vor dem Antritt der Reha vorliegen muss. 

Erster Ansprechpartner ist der Haus- oder Kinderarzt. Der behandelnde Arzt kann auch Auskunft darüber geben, welcher Kostenträger für ihr Kind in Frage kommt.

Oft ist es auch hilfreich, sich mit einem Rehabilitationsmediziner (oder Ärzten der medizinischen Dienste) abzusprechen, um die Rehabilitationsplanung indikationsgerecht zu erstellen. 

Wurde ein Reha-Antrag für ihr Kind abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Auch in einem solchen Fall kann es hilfreich sein, Rücksprache mit einem Rehabilitationsmediziner zu halten (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen - Bundesrepublik Deutschland e.V).

Die Kostenübernahme für den Patienten und eventuell auch für die Begleitperson muss immer vor Antritt des Aufenthalts geregelt sein. Inhaltlich hilft uns die Mitteilung der Vorgeschichte (medizinisch, psychisch, sozial), den Aufenthalt sinnvoll zu planen. Hierfür erhalten Sie einen klinikeigenen Vordruck.