FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Die Kinder- und Jugendreha ist eine medizinische Leistung zur Teilhabe. Hier steht das Kind im Mittelpunkt der Behandlung. In der Kinder- und Jugendreha wird das medizinisch-therapeutische Angebot individuell auf die körperlichen und psychischen Probleme des Kindes/Jugendlichen abgestimmt. Eine medizinische Behandlung erwachsener Begleitpersonen erfolgt nicht.

Eine Mutter-/ Vater-Kind-Kur ist eine Vorsorgeleistung – dabei steht die Mutter bzw. der Vater im Fokus der Behandlung; das Kind wird in die Behandlung eingebunden.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig. Eine Kinder- oder Jugendreha ist zuzahlungsfrei.

Die Beantragung einer Kinder- oder Jugendreha erfolgt in der Regel über Ärzte. Dabei werden bereits Zielvereinbarungen getroffen. Anhand dieser Zielvereinbarungen orientieren sich auch die Rehabilitationsziele.

Grundsätzlich gelten folgende Schritte bei der Ankunft: Ankommen, Kennenlernen, Reha-Ziele festlegen, an der Erreichung der Ziele arbeiten und evaluieren, d.h. es werden Schritte zur Erreichung der Reha-Ziele überprüft und angepasst. Die Klinik Viktoriastift erstellt dafür einen individuellen Therapieplan für das Kind/ den Jugendlichen. Während der Reha-Maßnahme wohnt das Kind/ der bzw. die Jugendliche auf den jeweiligen Stationsgruppen oder mit den Begleitpersonen in Appartements. In der Klinik wird meistens in Gruppen an der Alltagsfähigkeit des Kindes/ des Jugendlichen im Rahmen des jeweiligen Krankheitsbildes, am Erlernen und Erproben von Alltagsstrategien in unterschiedlichen Lebenssituationen gearbeitet.

Angehörige haben die Aufgabe, die Rehabilitanden zu unterstützen und die in der Reha erlernten Verhaltensweisen in den Lebensalltag zu übernehmen.

Am Ende der Rehabilitationszeit steht die Planung für die Zeit nach der Entlassung an.

Sie haben die Möglichkeit mit dem Auto oder der Bahn anzureisen.

Mit Bahn und Bus:

Die Klinik Viktoriastift befindet sich 2 km vom Bahnhof Bad Kreuznach entfernt.

Vom Bahnhof können Sie unser Haus bequem mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln erreichen:

  • Buslinie 203 Richtung Kuhberg (Ausstieg Rheingrafenblick)
  • Buslinie 201 Richtung Bad Münster am Stein/ Ebernburg (Ausstieg Karlshalle)
  • Buslinie 221s Richtung Bahnhof Alsenz (Ausstieg Karlshalle)
  • Buslinie 252 Richtung Bahnhof Bad Kreuznach (Ausstieg Karlshalle)
  • Buslinie 257 Richtung Bahnhof Bad Sobernheim (Ausstieg Karlshalle)

Mit dem Auto:

Auf der Bundesstraße B41 fahren bis zur Ausfahrt Richtung Bad Kreuznach Süd. Parkplätze sind auf dem Klinikgelände ausgeschildert.

Die Altersspanne bei einer Kinder- und Jugendreha reicht vom Kleinkind übers Schulkind bis hin zum Heranwachsenden. Bei besonderem Bedarf können auch junge Erwachsene nach dem 18. Lebensjahr aufgenommen werden.

Die Länge des Aufenthalts orientiert sich an den Richtlinien der Kostenträger (DRV, Krankenkasse), dem Behandlungsverlauf und den erreichten Reha-Zielen. Eine vorzeitige Abreise ist ein Abbruch der Behandlung (Entlassung gegen ärztlichen Rat), hierüber erhält der Kostenträger eine Meldung.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX §8 haben Rehabilitanden ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass die Rehabilitanden sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild (Diagnosen) und der gesetzten Ziele des Kindes/ des Jugendlichen eine passende Reha-Klinik aussuchen können.

Eine ambulante Reha für Kinder und Jugendliche kann in der KVS nicht erbracht werden. Ein mehrwöchiger Aufenthalt in unserer Rehabilitationseinrichtung ermöglicht Ihrem Kind/ Jugendlichen eine umfassendere und individuelle Behandlung und eine bessere Unterstützung beim Erreichen des Rehabilitationsziels.

Ein multiprofessionelles Team unterstützt die Kinder/ Jugendlichen während des Klinikaufenthaltes beim Erreichen der individuellen Rehabilitationsziele. Im Stationssetting werden ein geschützter Rahmen und eine Alltagssituation geschaffen, bei der die Erprobung des Gelernten aus Schulungen und Therapien angewendet wird. Fährt eine Begleitperson mit, ist die Unterstützung bei der Umsetzung des Gelernten in den Alltag ein wichtiger Auftrag und unterstützt zusätzlich beim Erreichen des Reha-Ziels. Es wird ein Konzept für die Zeit nach der Rehabilitation erstellt, um die Übernahme des Gelernten zu Hause zu erleichtern. Das weitere Üben im häuslichen Umfeld ist der Hauptauftrag an die Kinder/ Jugendlichen und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

In der Regel dauert der Aufenthalt in der Klinik mindestens 28 Tage, das entspricht vier Wochen. Werden Konzepte zur Verhaltensmodifikation (z.B. Krankheitsbewältigung, angemessenes Gesundheitsverhalten, etc.) erarbeitet, ist von bis zu 42 Tagen Aufenthalt in unserer Klinik auszugehen. Diese Angaben richten sich nach den gültigen Empfehlungen des VdR (Verband der Rentenversicherungsträger) für die Rentenversicherungen und der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) für die Krankenkassen.

Wenn das Behandlungsziel vorzeitig erreicht wurde, kann ein Aufenthalt verkürzt werden. Eine Verlängerung ist angedacht, wenn aus medizinischer Sicht weiterer Behandlungsbedarf besteht.  Dies wird im Vorfeld mit der Familie besprochen.

Ja, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, kann eine Rehabilitation erneut durchgeführt werden. Einen Antrag vor der 4-Jahresfrist ist bei Kindern nach dem Flexi-Renten-Gesetz möglich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Bei verschiedenen Erkrankungen ist ein weiterer Antrag ebenfalls möglich. Beispielsweise kann das Kind/ der Jugendliche eine Reha wegen Asthma und im nächsten Jahr eine Reha wegen einer emotionalen Störung beantragen. 

Das Hauptziel der Reha ist es, die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Da dies für jeden etwas anderes bedeutet, gibt es auch viele verschiedene Ziele:

  • Akzeptanz der Erkrankung/ Einschränkung
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der sozialen Kompetenzen, des Selbstwertgefühls, der Compliance und der Autonomie
  • Erlernen von adaptiven Bewältigungsstrategien/ Coping wie z.B. Stressbewältigung, Bewältigung von Angstsituationen, Alltagsbewältigung
  • Sammeln positiver Erfahrungen und Erlebnisse
  • Finden und Fördern von Stärken und Ressourcen
  • Förderung der Resilienz (Widerstandskraft)
  • Stärkung der Selbstwahrnehmung
  • Partizipation verbessert Strategien zur Konfliktlösung, Affektsteuerung und Selbstregulation
  • Selbstbestimmung und die individuelle Entwicklung fördern, unter Berücksichtigung der Gleichstellung
  • Unterstützung bei der Berufsplanung/ -findung
  • Wissenstransfer von Schulungen und Therapien in den Alltag
  • Motivation zur selbstständigen Lebensgestaltung
  • Stärkung der Ich-Identität, Geschlechtsrollenidentität, Unterstützung bei der Zukunftsorientierung

Siehe auch: Behandlungsgrundsätze

Die bei der Einladung zur Rehabilitation beigefügten Unterlagen können zur Anreise ausgefüllt mitgebracht werden. Sie sind uns eine große Hilfe und unterstützen somit den Aufenthalt Ihres Kindes.

Wir bieten sowohl Vollkost als auch medizinisch indizierte Kostformen an. Ebenso werden Sonderkostformen bei Allergien und Intoleranzen angeboten. Es wird in unserer Klinik eine vegetarische Ernährung angeboten, jedoch keine vegane Ernährung.

Wer möchte, kann die Klinik Viktoriastift bei einem persönlichen Rundgang kennenlernen. Eine Voranmeldung per E-Mail ist hierfür erforderlich. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.

Kosten & Antrag

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.

Zu den Vordrucken Reha-Antrag

Können Leistungen für ein und dasselbe Kind aufgrund der Versicherung verschiedener Personen beantragt werden, steht ein Wahlrecht zu, aus welcher Versicherung die Leistung erfolgen soll.

Der Aufnahmetermin wird von der Rehabilitationseinrichtung festgelegt. Es erfolgt eine telefonische und schriftliche Mitteilung.

Eine einmalige Verschiebung des mitgeteilten Termins ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der bei dem Kind festgestellte Rehabilitationsbedarf dringlich ist und die notwendige Rehabilitationsleistung deshalb möglichst früh beginnen soll. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass Bewilligungsbescheide eine Ablauffrist haben.

Sobald der Klinik Viktoriastift der Bewilligungsbescheid vorliegt, erhält die Familie unaufgefordert einen Elternfragebogen und ein Formular zum Datenschutz per Post zugeschickt. Nach Rücksendung und Sichtung der Unterlagen wird der Familie der Aufnahmetermin mitgeteilt.

Ohne gültigen Bescheid können wir keinen Termin vergeben. Eine Terminreservierung ist nicht möglich.

Zu den Reisekosten gehören die erforderlichen Fahrkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten und Kosten des Gepäcktransportes. Unsere Klinik stellt eine Fahrbescheinigung aus, der beim Leistungsträger abgegeben werden kann.

Nein, die Kinderrehabilitation ist zuzahlungsfrei.

Kinder / Jugendliche mit Begleitung

Besonders bei jüngeren Kindern kann es sinnvoll sein, dass sie ein Elternteil in die Reha begleitet. Die Kosten, die hierdurch entstehen, können ebenfalls vom Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung) getragen werden. Beachten Sie bitte, dass auch diese Bewilligung seitens des Kostenträgers vor dem Antritt der Reha vorliegen muss. Kinder ab 12 Jahren sollten nur von den Eltern begleitet werden, wenn es medizinisch notwendig ist.

Ihr Kind kann durch eine geeignete Bezugsperson begleitet werden, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht erforderlich.

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Rehabilitation. Wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Kostenträger (z.B. Ihre Rentenversicherung).

Begleitpersonen erhalten keine medizinische Behandlung. Sie werden jedoch z.B. in Schulungen zum besseren Umgang mit der Erkrankung des jungen Patienten/ der jungen Patientin eingebunden, um das Erlernte im Alltag umsetzen zu können.

In Absprache mit der Rehabilitationseinrichtung ist dies möglich.

Besucher:innen sind am Wochenende, außerhalb der Therapiezeiten, herzlich willkommen. Auch an Samstagen können Therapien stattfinden, diese können Sie in Ihrem Therapieplan einsehen.

Bei freien Kapazitäten besteht die Möglichkeit, dass Familienangehörige im Appartement mit übernachten können (kostenpflichtig). Eine Voranmeldung, sowie die Genehmigung bei den Mitarbeitenden der Zentrale sind hierfür erforderlich.

Ja, das ist möglich, sofern ein Bewilligungsbescheid für das Geschwisterkind vorliegt.

Grundsätzlich gilt es, betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig mit individuell abgestimmten Reha-Maßnahmen zu unterstützen, um die Lebensqualität zu steigern, Folgeschäden zu vermeiden und die besten Voraussetzungen für einen Schul- bzw. Ausbildungsabschluss zu schaffen.

Bei Anreise mit mehreren Kindern ist es sinnvoll, mit mehreren Begleitpersonen anzureisen.

Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.

Bei Kindern, die mit einer Begleitperson anreisen, erfolgt die Unterbringung in 1- oder 2-Raum-Appartments.

Wird ein Kind von einer Begleitperson betreut, bekommt die Familie einen Therapieplan mit allen Terminen ausgehändigt. Die Begleitperson ist dafür zuständig, dass das Kind an allen Therapien teilnimmt.

 

Waschmaschinen, Waschmittel, Trockner und Bügeleisen stehen zur Verfügung.

Die KVS verfügt über mehrere Hotspots auf dem gesamten Klinikgelände. Die Einwahl ist kostenfrei. Die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Sie haben vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten auf unserem Klinikgelände, sowie in Bad Kreuznach und Umgebung. Informationen dazu bekommen Sie bei Anreise ausgehändigt. Regelmäßige aktuelle Informationen zu Freizeitmöglichkeiten erhalten Sie durch Aushänge und Infoveranstaltungen. Des Weiteren stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen bei individuellen Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie jederzeit mit Ihren Fragen zu Freizeitthemen während des Aufenthalts an uns wenden. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

Kinder/ Jugendliche ohne Begleitung

Ja. Tages- und Halbtagsausflüge werden durch die Stationsmitarbeitenden geplant und organisiert.

Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer.

Von der Stationsgruppe aus gehen die Kinder und Jugendlichen in die Schule und in die verschiedenen Therapien, die über den Tag verteilt sind. Die Mitarbeitenden des Pflege- und Erziehungsdienstes sind rund um die Uhr da und bei Sorgen und Nöten ansprechbar. 

In der Regel liegt die Gruppenstärke bei 10 bis 12., unter Umständen größer. Bei der Besetzung wird auf die Belastbarkeit der Kinder und Jugendlichen geachtet.

Nein. Dazu werden gemeinsame Ausflüge in die Stadt unternommen. Jugendliche dürfen ab 14 Jahren und in Absprache mit den Stationsbetreuern das Gelände verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

Besucher:innen sind am Wochenende, außerhalb der Therapiezeiten, herzlich willkommen. Die aktuellen Besuchsregelungen werden am Aufnahmetag ausgehändigt.

Bei freien Kapazitäten besteht die Möglichkeit, dass Familienangehörige im Appartement mit übernachten können (kostenpflichtig). Eine Voranmeldung, sowie die Genehmigung bei den Mitarbeitenden der Zentrale sind hierfür erforderlich.

Nein. Innerhalb der Reha-Zeit sind Besucher:innen an unserer Klinik herzlich willkommen.

Kleingeräte wie Handy, Laptop, MP3 Player, Nintendo DS oder ähnliche Geräte dürfen mitgebracht werden und können während der Handyzeit genutzt werden. Außerhalb dieser Zeit werden die Kleingeräte von den Stationsmitarbeitenden aufbewahrt.

Die Handhabe erfolgt über die jeweilige Station und wird alters- und gruppenabhängig geregelt.

SmartHome Geräte (z.B. mit Verbindung zu Alexa) dürfen nicht mitgebracht werden.

Ja, wir bieten abschließbare Wertfächer zur Aufbewahrung an.

Ja, in Maßen dürfen Kinder Süßigkeiten mitbringen. Allerdings sind diese nicht in den Zimmern aufzubewahren. Diese werden von den Stationsmitarbeitenden aufbewahrt.

 

Unsere Empfehlung für frei verfügbares Taschengeld liegt altersentsprechend bei ca. 5 - 15 Euro pro Woche. Für Gruppenaktivitäten und Ausflüge planen Sie bitte zusätzlich einen Betrag von 50 Euro für die gesamte Reha-Dauer ein.

Je nach Wunsch und Alter kann die Ausgabe des Taschengeldes über die Stationsmitarbeitenden oder individuell gehandhabt werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, über die für Sie zuständigen Behörden/ Ämter einen gesonderten finanziellen Zuschuss zu erhalten.

Das Handy wird zu festgelegten Zeiten an die Kinder und Jugendlichen ausgegeben.

Ihr Kind benötigt für mindestens zwei Wochen frische Wäsche. Der Wäschewechsel erfolgt durch die Eltern an den Besuchstagen. Wenn Sie nicht zu Besuch kommen können, besteht die Möglichkeit, dass die Kinderwäsche auf Station gewaschen wird.

Die KVS verfügt über mehrere Hotspots auf dem gesamten Klinikgelände. Die Einwahl ist kostenfrei. Die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Schule

Schulpflichtige Patient:innen erhalten während der Rehabilitation einen vom Kultusministerium Rheinland-Pfalz verantworteten Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Eine schulische Unterstützung für andere Fächer ist vom Einzelfall abhängig und keine Regelleistung. Wir bitten Sie, sich mit dem Klassenlehrer der Heimatschule in Verbindung zu setzen und den beiliegenden Schülerbogen ausgefüllt zur Anreise mitzubringen.

Jedem Schüler und jeder Schülerin steht die gesetzlich vorgeschriebene Ferienzeit zu. Beachten Sie bitte, dass wir uns an die Ferienzeiten von Rheinland-Pfalz richten.

Ein Begleitkind wird von der KVS nicht unterrichtet.

Schulpflichtige Patient:innen erhalten während der Rehabilitation einen vom Kultusministerium Rheinland-Pfalz verantworteten Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Eine schulische Unterstützung für andere Fächer ist vom Einzelfall abhängig und keine Regelleistung. Wir bitten Sie, sich mit dem Klassenlehrer der Heimatschule in Verbindung zu setzen und einen Schülerbogen ausgefüllt zur Anreise mitzubringen.

Während der Reha sind die Kinder für den regelhaften Schulbetrieb krankgeschrieben. Unterricht findet während der Reha trotzdem statt, jedoch mit einer geringeren Stundenzahl. Zudem sind die Klassenräume kleiner, so dass nur sechs bis zehn Schüler:innen in einer Unterrichtsstunde zusammen lernen. Von dieser Lerngröße profitieren die Schülerinnen und Schüler sehr. So können wir individuelle Lernmöglichkeiten eröffnen, motivieren und neue Freude am Lernen ermöglichen. 

Hausaufgaben gibt es in der Reha keine, Arbeiten und Tests werden ebenfalls nicht geschrieben. 

Ja, es unterrichten Lehrkräfte.

Für den Unterricht sind Bücher, Arbeitshefte, Hefte, Mappen und entsprechende Unterrichtsmaterialien, sowie die Zugangsdaten für die Schulplattformen mitzubringen.

Die Nutzung des Handys ist in der Schule nicht vorgesehen. Die Nutzung des Schul-Tablets ist erlaubt.

Die Schule in der Reha hat andere Aufgaben als die Schule zu Hause. Natürlich wird hier auch am Schulstoff weitergearbeitet, die Lehrpersonen achten jedoch auch darauf, wie sich die Kinder konzentrieren können, wie die Arbeitsmotivation ist, ob es Einschränkungen des Kindes im Bereich der Schule gibt und wie das Kind damit zurechtkommt. Dies ist wichtig, um Schwierigkeiten in der Schule zu erkennen und Ihrem Kind besser helfen zu können. Die Lehrpersonen der Klinik klären bei Bedarf auch mit den Lehrkräften der Heimatschule, wie viele Themen bearbeitet werden können. Hausaufgaben gibt es in der Reha keine, Arbeiten und Tests werden ebenfalls nicht geschrieben. 

Trotz der geringeren Stundenzeiten machen viele Kinder während der Reha die Erfahrung, dass sie auf Grund der kleinen Klassen und individuellen Betreuung durch die Lehrkräfte besser lernen und Schulstoff aufholen können. Die Sorge, den Anschluss an die Klasse nach der Reha zu verpassen, ist also in der Regel unbegründet.

Nein. Während der Reha sind die Kinder für den regelhaften Schulbetrieb krankgeschrieben.

Die Ferien gelten für Kinder und Jugendlichen als Zeit zur Erholung. Die Rehabilitation selbst ist durchaus anstrengend, die Erholungszeit geht also mit einer Reha in den Ferien teilweise verloren. Zudem ist es bei vielen Kindern und Jugendlichen wichtig, auch während der Reha die Rückmeldung der Lehrpersonen zu den Kindern zu erhalten, um eine Empfehlung für die Schule zu Hause geben zu können.

Es gibt also viele Gründe, die für oder gegen eine Rehabilitation in den Ferien sprechen. Besprechen Sie dieses Thema in Ihrer Familie und melden Sie sich bei Fragen gerne an unserer Zentrale.